Wer wird auch noch geschützt
Geschützt wird nebst dem/der Hinweisgeber/In (resp. Whistleblower/In) auch die bei whistleblow.ch angeschlossene private oder öffentliche Organisation (welche whistleblow.ch als ihre unabhängige externe Meldestelle nutzt), indem diese Organisation gestützt auf den eingegangenen Hinweis die Möglichkeit hat, festgestellte Missstände oder einmalige Verstösse gegen geltendes Recht selbst und ohne schädliche Publizität zu korrigieren.
whistleblow.ch ermöglicht Organisationen jeglicher Art- (Unternehmen, Verwaltung, Kirche, Vereine, Stiftungen usw.) für ihre Mitarbeitenden ohne wesentlichen eigenen Administrativaufwand eine externe und unabhängige Meldestelle zu unterhalten.