Schutz des/der Hinweisgebers/In
Im Zentrum steht der Schutz des/der Hinweisgeber/In (meldenden Person), das heisst: Selbst wenn die Person in Bezug auf gewisse Informationen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt, soll sie im Rahmen der vorliegenden Dienstleistung durch whistleblow.ch die Möglichkeit zu einer Meldung von besonderen Feststellungen haben, zumal vorliegende Dienstleistung die unkontrollierte Veröffentlichung sensibler Daten verhindert.