Gesetzliche Grundlage
whistleblow.ch ist eine unabhängige, private Schweizer Meldestelle im Sinne EU Whistleblow-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019). Diese Richtlinie hat zum Ziel, den Schutz von Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht der EU feststellen und melden, zu schützen (sog. Hinweisgeberschutz).
Seit 17. Dezember 2021 sind alle Unternehmen, die 250 oder mehr Mitarbeitende aufweisen und ihren Sitz oder eine Niederlassung auf dem Gebiet der EU haben verpflichtet, über ein sog. Hinweisgebersystem zu verfügen, das deren Angestellten eine anonyme und letztlich sichere Meldung von Gesetzesverstössen ermöglicht.
Seit 1. Januar 2023 wird diese Pflicht alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung auf dem Gebiet der EU treffen, die 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen. Damit sind ab diesem Jahr auch alle Schweizer Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden und Niederlassung auf dem Gebiet der EU von dieser Pflicht betroffen.
Die Schweiz hat es mit dem negativen Entscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession 2020 vorerst verpasst, eine eigene Regelung zum Schutz von Arbeitnehmenden, welche betriebliche Missstände melden, zu treffen. Die internationalen Standards werden den Schweizer Gesetzgeber früher oder später zu einem Umdenken zwingen, wenn nicht gar internationales Recht dereinst direkte Anwendung in der Schweiz finden wird – wie die EU-Richtlinie 2019/1937 mit Wirkung für eine Vielzahl von Schweizer Unternehmen zeigt.
Weitere Informationen: eur-lex.europa.eu