Was passiert nach Eingang eines Hinweises

Nach Eingang eines Hinweises wird ein Dossier eröffnet und der meldenden Person innert maximal 5 Arbeitstagen eine Bestätigung und die Kontaktdaten zur Ansprechperson bei whistleblow.ch zugestellt.

Whistleblow.ch prüft umgehend, ob dieser Hinweis einer bei whistleblow.ch angeschlossenen Organisation (welche whistleblow.ch als ihre Meldestelle nutzt) zugeordnet werden kann und informiert die betroffene Organisation über den Eingang eines Hinweises, ohne auf Details einzugehen und insbesondere stets unter Wahrung der Anonymität des/der Hinweisgeber/In. Handelt es sich um eine Einzelmeldung, die keiner angeschlossenen Organisation zugeordnet werden kann, klärt whistleblow.ch mit dem/der Hinweisgeber/In vorab die gewünschte Unterstützung und damit den Auftragsinhalt und die damit verbundenen Kosten.

Je nach Dringlichkeit wird das Dossier wird innert maximal 3 Monaten nach Eingang der Meldung bearbeitet und nach Erledigung der Meldung nach Rücksprache mit dem/der Hinweisgeber/In einerseits und der bei whistleblow.ch angeschlossenen Organisation abgeschlossen. Im Zentrum stehen die rechtliche Prüfung des gemeldeten Sachverhalts und die Orientierung der direktverantwortlichen Personen, ohne aber Hinweise (direkt oder indirekt) auf den/die Hinweisgeber/In zu geben.

Die betroffene Organisation hat so die Möglichkeit, den Sachverhalt intern zu untersuchen, fehlbare Personen in die Pflicht zu nehmen, ggf. selbst ein Strafverfahren einzuleiten und die Presse zu orientieren. Mit diesen Vorgängen hat whistleblow.ch nichts mehr zu tun, ausser die whistleblow.ch angeschlossene Organisation wünscht von whistleblow.ch entsprechende Unterstützung. Die whistleblow.ch angeschlossene Organisation, hat whistleblow.ch innert 3 Monaten nach Erhalt der Meldung von whistleblow.ch Bericht über die getroffenen Massnahmen zu erstatten.

Nach Erledigung eines Hinweises werden alle Daten, die whistleblow.ch in diesem Zusammenhang gesammelt hat, soweit gesetzlich zulässig, vernichtet, spätestens aber nach 10 Jahren nach Erhalt der Daten. Die whistleblow.ch angeschlossene Organisation oder (im Fall von Einzelmeldungen ohne einer whistleblow.ch angeschlossenen Organisation) der/die HinweisgeberIn haben Anspruch auf Aushändigung eines digitalen Dossiers nach Abschluss des Falls (unter Berücksichtigung allfälliger zu wahrender Geheim- und Privatsphären).

Die bei whistleblow.ch angeschlossenen Organisation soll die Möglichkeit erhalten, Missstände aus eigener Kraft beseitigen zu können, ohne zusätzlich schädlicher öffentlicher Kritik insbesondere durch Pressemeldungen ausgesetzt zu sein. Die professionelle und gesetzeskonforme Korrektur von bestehenden Missständen kann auch dazu beitragen, aufwändige Straf- und Verwaltungsverfahren (insbes. Steuerverfahren) zu verhindern oder wesentlich zu vereinfachen.

Letztlich dient die Meldestelle auch präventiv zur Ermittlung von organisatorischen Versäumnissen innerhalb einer Organisation, für welche die Organisation resp. deren Organe eine Verantwortung trifft. Mit Blick auf solche Verantwortlichkeiten dient eine Meldestelle auch dem Schutz vor künftigen Vorwürfen aufgrund eigener Versäumnisse.

 

Die Justiz wird nur dann durch whistleblow.ch eingeschaltet, sofern

  • die angeschlossene Organisation dies ausdrücklich wünscht oder
  • sofern dies bei Einzelmeldungen (ausserhalb einer Meldestelle einer angeschlossenen Organisation) zum Schutz von unmittelbar an Leib und Leben gefährdeten Menschen, Tieren oder wesentlicher Vermögenswerte erforderlich ist.
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